Klinisch-psychologische Diagnostik, Wahlpsychologie
Aufgrund meiner langjährigen diagnostischen Tätigkeit sehe ich mich als Expertin in der klinisch-psychologischen Diagnostik diverser Fragestellungen, u.a. zu diversen Themen im Kinder- und Jugendbereich, im Bereich der Demenz(früh-)Diagnostik sowie Allgemein in der Unterstützung bzw. Sicherung von F-Diagnosen im Rahmen des ICD10 bzw. DSM 5.
Ich biete klinisch-psychologische Diagnostik prinzipiell als Privatleistung an.
Mittels ärztlicher Überweisung kann aufgrund meiner Eintragung als Wahlpsychologin beim Hauptverband der Sozialversicherung eine Kostenrückerstattung beim Versicherungsträger eingereicht werden. Auch Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarifmodell diese Leistungen.
Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Waffenpsychologisches Gutachten (gem. § 8 Abs. 7 WaffG):
BewerberInnen für eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass (WP) benötigen lt. Waffengesetz ein waffenpsychologisches Gutachten, welches der Behörde vorgelegt werden muss.
Ablauf der waffenpsychologischen Untersuchung:
- Persönliches Gespräch: Erhebung persönlicher Daten sowie das Motiv für den Erwerb einer Schusswaffe
- Psychologischer Test am PC: Selbst- und Impulskontrolle, Risikobereitschaft und die Neigung zu unvorsichtigen Verhalten in Stress- oder Gefahrensituationen
Dauer: ca. 60 Minuten
Ergebnis:
Kann ein positives Gutachten ausgestellt werden, erhalten Sie dieses innerhalb weniger Tage zugesandt. (Stufe 1)
Sollten bei der ersten Begutachtung Zweifel bezüglich einer positiven Beurteilung aufkommen, haben Sie zwei Möglichkeiten: entweder wir besprechen in einem ausführlichen Gespräch die auffälligen Punkte und Sie unterziehen sich einer vertiefenden Testdiagnostik oder aber Sie entscheiden sich gegen eine weiterführende waffenpsychologische Untersuchung. (Stufe 2)
Bei positiver Absolvierung der weiterführenden Untersuchung erhalten Sie das Gutachten innerhalb kurzer Zeit per Post,
Bei einem negativen Ergebnis wird kein Gutachten erstellt.
Für die weiterführende Untersuchung fallen erneut Kosten an.
Natürlich steht es Ihnen frei, die weiterführende Begutachtung bei einer anderen Begutachtungsstelle durchführen zu lassen.
Kosten (Stufe 1):
Die Kosten sind gesetzlich geregelt und betragen € 236,- + 20% USt
Die Bezahlung erfolgt zu Beginn des Termins in bar oder per Bankomatkarte.
Tipps und Hinweise
- Kommen Sie gut ausgeruht zum Termin
- Nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikamente ein, verzichten Sie auf Beruhigungsmittel oder Alkohol
- Vergessen Sie nicht auf Ihre Brille
- Bitte bringen einen amtlichen Lichtbildausweis mit
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt auf.